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Wärmebedarfsberechnung

Aufgrund der Energiesparverordnung „EnEV“ mit dem Ziel, den CO2-Ausstoß zu minimieren, ist die Erbringung eines Wärmeschutznachweises für Neubauten notwendig.

Und auch für Bestandsobjekte kann die Vorlage eines sogenannten Energiepasses erforderlich sein.

Wir kümmern uns um:

  • Wärmebedarfsberechnung für den Bauantrag
  • Energiebedarfsausweis für Neubauten
  • Energiebedarfsausweis für bestehende Gebäude