Bereits zum Zeitpunkt des Bauantrages wird die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes notwendig. Dieses beinhaltet alle notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen und muss individuell auf das Objekt ausgerichtet sein.
Dazu gehören:
vorbeugender Brandschutz
baulicher Brandschutz nach Bay BO, Art. 68 Abs. 7 Nr. 1